Prüfungsabnahme Kenntnisnachweis

Kenntnisnachweis zum Steuern von UAV

Wer ab dem 01.10.2017 Multikopter mit einem Startgewicht über 2 kg fliegen möchte, benötigt einen Kenntnisnachweis zum Steuern eines UAV (unmanned aerial vehicle). Eine Prüfung kann bei allen anerkannten Stellen des Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung abgelegt werden.

Der Kenntnisnachweis, welcher bei diesen anerkannten Stellen abgelegt wird, gilt für Sport- und Freizeitzwecke und im Besonderen für gewerbliche Piloten von Multikoptern. Ein Kenntnisnachweis kann auch bei Luftsportverbänden wie dem DMFV oder DAeC absolviert werden, doch dieser gilt nur für Sport- und Freizeitzwecke und ist bei weitem nicht sehr anspruchsvoll im Prüfungsumfang.

Unsere Piloten Karl-Heinz und Matthias haben sich entschieden, den professionellen Kenntnisnachweis bei einer anerkannten Stelle des LBA zu absolvieren. Ihre Wahl ist dabei auf die Kopter-Profi GmbH gefallen. Im Schulungsangebot des Anbieters haben sie das Online-Tutorial zum Eigenstudium mit Präsenzprüfung gewählt. Heute war die Prüfungsabnahme in Wiesbaden. Von acht Teilnehmern haben sechs bestanden, natürlich auch unsere beiden Piloten. Die Prüfung ist gar nicht mal so einfach, doch wenn man sich mit den Themen Luftrecht, Meteorologie sowie Flugbetrieb und Navigation ordentlich außeinander setzt, ist das auf jeden Fall zu meistern.

Bestandener Kenntnisnachweis für UAV

Folgende Themengebiete werden beim Kenntnisnachweis abgeprüft:

Luftrecht

  • Gesetzliche Grundlagen, föderale Struktur
  • LuftVG, SERA, LuftVO, soweit UAS-relevant
  • Aufstiegserlaubnisse: Notwendigkeit, Gültigkeit, Einzel-/Dauererlaubnis, Antragsverfahren
  • beteiligte Behörden und andere Stellen bei Aufstiegsgenehmigungen
  • Luftraumstruktur (Lufträume C, E, F und G, kontrolliert/ unkontrolliert)
  • Flugbeschränkungsgebiete
  • UAS-Flugverbotszonen
  • Flugverkehrskontrolle (z.B. DFS, Freigaben etc.)
  • Veröffentlichungen (NfL, NOTAM; ICAO-Karte)
  • Bezugsquellen der Veröffentlichungen
  • Störungs- und Unfallmeldung
  • Kennzeichnungspflicht für UAS
  • Haftung (Luftfahrt-Haftpflicht, Deckungssummen, Versicherungsbedingungen)
  • Urheberrecht, Datenschutz
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten

Meteorologie

  • Mindestwetterbedingungen in Lufträumen
  • Besondere Wetterlagen (Niederschlag, Nebel, Gewitter, Thermik)
  • Einsatzgrenzen (Wind, Temperatur)
  • Örtliche und aktuelle Gegebenheiten

Flugbetrieb und Navigation

  • Flugvorbereitung (Wetter, Luftraum, örtliche Gegebenheiten)
  • Risikobeurteilung des Einsatzes
  • Notfallplanung
  • Absperrung oder Absicherung des Aufstiegsortes
  • Einweisung von Hilfspersonen
  • Checklisten, Handbuch, systemspezifische Betriebsgrenzen (Akkulaufzeit, Windanfälligkeit, Signalabschirmung, Störquellen etc.)
  • Einholung von Freigaben, Abgabe von Meldungen
  • Programmierung des Gerätes; Fehlerquellen
  • Systemausfall-Reaktionen und Möglichkeiten (Unterbrechung der Funkstrecke, Verlust GPS Signal, Störquellen/ -ursachen für Signale)
  • Grobe Höhen- und Entfernungsschätzung
  • Erkennen der Ausrichtung des Geräts und angemessene Reaktion hierauf
  • Flugaerodynamik (Kurvenflug, Steig- und Sinkgeschwindigkeit)
  • Einschätzung äußerer Gegebenheiten und deren Einfluss auf das Flugverhalten
  • Kenntnis und Ausführung von notwendigen Reaktionen z. B. bei Annäherung bemannter Luftfahrzeuge, Verlust des Sichtkontaktes, Sender-/Empfängerausfall

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Kommentare

Eine Antwort zu „Kenntnisnachweis zum Steuern von UAV“

  1. Grimm

    Vielen Dank erstmal für eure Informationen seit 3 Tagen stöbere ich bei euch ein wenig rum.

    Jetzt habe ich auch einen Kenntnisnachweis, allerding habe ich ihn Online auf https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/ gemacht.
    Auch eure Zertifikate (Lufthansa) fand ich net und musste mir eines besorgen.

    Ich hoffe das noch viele schöne Beiträge kommen, gerade Matthias seine Beiträge gefallen mir gut.

    Liebe Grüße aus Hessen.