Schlagwort: Luftrecht

  • Kenntnisnachweis zum Steuern von UAV

    Kenntnisnachweis zum Steuern von UAV

    Wer ab dem 01.10.2017 Multikopter mit einem Startgewicht über 2 kg fliegen möchte, benötigt einen Kenntnisnachweis zum Steuern eines UAV (unmanned aerial vehicle). Eine Prüfung kann bei allen anerkannten Stellen des Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung abgelegt werden.