Regeln und Gesetzte Drohnenflug

Voraussetzung für die Nutzung von Drohnen und Multikoptern

Entgegen der weitläufigen Meinung, man kann einfach eine Drohne (Multikopter) kaufen und drauf losfliegen, gibt es bei diesem Hobby einige Regeln und Gesetzte zu beachten. Immerhin bewegt man sich mit seinem Fluggerät im Luftraum. Hier erfährst du, was beim Aufstieg und dem Flug mit Drohnen und Multikopter in Deutschland zu beachten ist.

Drohnen-Haftpflichtversicherung

Bevor du mit deinem Multikopter abhebst, benötigst du eine Drohnen-Haftpflichtversicherung. Eine Versicherung ist bei dem Betrieb von UAVs (Unmanned Areal Vehicle) ist gesetzlich vorgeschrieben, egal ob nur zu Freizeitzwecken oder gewerblich. Die normale private Haftpflichtversichtung reicht dazu in der Regel nicht aus. Eine Übersicht der Anbieter für Drohnenversicherungen stellen wir euch in Kürze zusammen.

Kennzeichnungspflicht

Ab einem Startgewicht (Abfluggewicht) von 250 Gramm gilt eine Kennzeichnungspflicht. Hierzu ist am Multikopter an geeigneter Stelle eine feuerfeste Plakette mit dem Namen und der kompletten Anschrift des Piloten anzubringen. Hochwertige Kennzeichnungsplaketten kann man beispielsweise beim Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) individuell fertigen lassen.

Kennzeichnungsplakette am DJI Mavic Pro
Plakette am DJI Mavic Pro

Wo darf man fliegen und wie hoch

Die maximale Flughöhe für Multikopter ist durch die Drohnen-Verordnung generell auf 100 Meter über Grund begrenzt.

Verboten ist:

  • das Fliegen außerhalb der Sichtweite
  • Fliegen über Naturschutzgebieten
  • Fliegen über Wohngrundstücken
  • Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
  • Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
  • Fliegen mit einer Drohne über 5kg Startgewicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung

Mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand muß eingehalten werden zu:

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
    militärischen Anlagen und Organisationen
  • Anlagen der Energieerzeugung und – verteilung
Drohnen-Verordnunug
Quelle: BMVI

Wie schwer darf der Kopter sein?

Bis zu einem Abfluggewicht unter 2 kg, wird kein Kenntnisnachweis (Drohnen-Führerschein) benötigt. Ab 2 kg ist dieser obligatorisch und kann bei einer anerkannten Stelle durchgeführt werden. Für Flugmodelle (private Nutzung) kann dieser zum Beispiel beim DMFV oder beim DAEC online absolviert werden. Für gewerbliche Kopter-Piloten ist generell ein Kenntnisnachweis bei einer vom LBA nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung anerkannten Stelle abzulegen. Der Drohnen-Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Ab einem Gewicht von 5 kg ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich. Das Maximalgewicht einer Dohne in Deutschland darf 25 kg nicht überschreiten.

First Person View – FPV

Liegt das Gewicht des FPV-Racing Copter unter 250 Gramm darf man bis zu einer Flughöhe von 30 m mit einer FPV-Brille fliegen. FPV-Flüge mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm sind erlaubt, wenn eine zweite Person (Spotter) den Kopter permant in Sichtweite hat.

Ausnahmen

Zu den oben aufgeführten Regeln gibt es auch Ausnahmen. Hier ein paar Beispiele:

  • Auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 100 m überschritten werden
  • Der Flug über Wohngrundstücken ist erlaubt, wenn das Abfluggewicht des Kopters unter 250 Gramm bleibt und diese keine Kamera besitzt und keine optischen sowie akustischen Signale gesendet und empfangen werden können.
  • Über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat.